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Steuerschulden beim Finanzamt – Was tun bei offenen Steuerforderungen?
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Steuerschulden gehören zu den unangenehmen Schuldenarten – nicht nur wegen der Höhe, sondern vor allem, weil das Finanzamt besondere Befugnisse hat und rigoros vorgehen kann. Anders als bei normalen Gläubigern braucht das Finanzamt keinen Gerichtsbeschluss, um zu pfänden. Zudem laufen hohe Vollstreckungszinsen von 6 Prozent pro Jahr.
Wenn Sie Steuerschulden haben, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie auf Steuerforderungen reagieren sollten, wie Sie Ratenzahlungen oder Stundungen beantragen, welche Rechte Sie haben und wie Sie verhindern, dass die Situation eskaliert.
Warum Steuerschulden so heikel sind
Das Finanzamt hat besondere Vollstreckungsbefugnisse
Anders als normale Gläubiger muss das Finanzamt nicht erst ein Gerichtsverfahren anstrengen. Es kann direkt vollstrecken:
Was das Finanzamt ohne Gericht darf:
- Kontopfändung durchführen
- Lohnpfändung beim Arbeitgeber veranlassen
- Vermögensgegenstände beschlagnahmen
- Grundstücke mit Grundschuld belasten
- Säumniszuschläge und Vollstreckungszinsen erheben
Diese Macht macht das Finanzamt zu einem besonders wehrhaften Gläubiger, den Sie nicht ignorieren dürfen.
Hohe Zinsen und Zuschläge
Säumniszuschläge: Wenn Sie Steuern nicht pünktlich zahlen, fallen Säumniszuschläge an – 1 Prozent pro Monat (12 Prozent pro Jahr) auf den ausstehenden Betrag.
Beispiel: Sie schulden 3.000 Euro Steuern und zahlen 6 Monate zu spät. Säumniszuschläge: 3.000 Euro x 6 Prozent = 180 Euro
Vollstreckungszinsen: Während einer Stundung oder Ratenzahlung fallen Vollstreckungszinsen von 6 Prozent pro Jahr an.
Beispiel: Sie zahlen 5.000 Euro in Raten über 2 Jahre ab. Zinsen: 5.000 Euro x 6 Prozent x 2 Jahre = 600 Euro
Diese Kosten summieren sich schnell und machen aus überschaubaren Steuerschulden binnen kurzer Zeit erhebliche Beträge.
Verjährung ist schwierig
Steuerschulden verjähren zwar nach 5 Jahren ab Festsetzung, aber:
- Jede Vollstreckungsmaßnahme unterbricht die Verjährung
- Die Frist beginnt dann neu
- In der Praxis verjähren Steuerschulden daher fast nie
Wie Steuerschulden entstehen – die häufigsten Ursachen
1. Nachzahlung bei Einkommensteuererklärung
Sie reichen Ihre Steuererklärung ein und statt einer Rückerstattung kommt eine Nachforderung. Gründe können sein:
- Zu wenig Vorauszahlungen geleistet
- Zusatzeinkünfte nicht versteuert
- Werbungskosten geringer als erwartet
2. Selbstständige ohne ausreichende Steuerrücklagen
Selbstständige und Freiberufler müssen Steuern nachträglich zahlen. Wer keine Rücklagen bildet, kommt schnell in Schwierigkeiten:
- Einkommensteuer-Nachzahlung
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
3. Nicht gezahlte Vorauszahlungen
Das Finanzamt legt quartalsweise Steuervorauszahlungen fest. Wer diese nicht zahlt, häuft Schulden an.
4. Fehlgeschlagene Steuerstundung oder Ratenzahlung
Manchmal wurde bereits eine Stundung vereinbart, aber Sie konnten die Raten nicht zahlen. Dann kumulieren sich alte und neue Forderungen.
5. Steuerhinterziehung aufgeflogen
Wenn das Finanzamt Steuerhinterziehung feststellt, fordert es Steuern für mehrere Jahre nach – plus hohe Zinsen und eventuell Strafverfahren.
Was tun bei einer Steuerforderung? Die ersten Schritte
Schritt 1: Ruhe bewahren und Bescheid genau prüfen
Wenn der Steuerbescheid mit Nachforderung kommt, geraten viele in Panik. Bewahren Sie Ruhe.
Prüfen Sie:
- Ist die Forderung korrekt berechnet?
- Sind alle Angaben (Freibeträge, Werbungskosten) berücksichtigt?
- Gibt es offensichtliche Fehler?
Bei Fehlern: Legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein. Das stoppt die Vollstreckung vorerst.
Schritt 2: Finanzielle Situation analysieren
Bevor Sie irgendetwas tun, klären Sie:
- Wie viel schulden Sie insgesamt?
- Können Sie die Summe auf einmal zahlen?
- Wenn nein: Wie viel können Sie monatlich aufbringen?
Erstellen Sie eine ehrliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese brauchen Sie für den Antrag auf Ratenzahlung.
Schritt 3: Sofort Kontakt zum Finanzamt aufnehmen
Wichtigste Regel: Nie schweigen!
Wenn Sie wissen, dass Sie nicht zahlen können, melden Sie sich sofort beim Finanzamt – am besten noch vor Ablauf der Zahlungsfrist.
Warum das so wichtig ist:
- Sie zeigen Zahlungswilligkeit
- Sie verhindern Säumniszuschläge
- Sie behalten die Kontrolle
- Das Finanzamt ist eher kulant
Wie kontaktieren:
- Schriftlich (Brief oder E-Mail an Ihr zuständiges Finanzamt)
- Telefonisch vorher anfragen, ob Ratenzahlung grundsätzlich möglich ist
- Dann schriftlichen Antrag stellen
Schritt 4: Ratenzahlung oder Stundung beantragen
Das Finanzamt gewährt auf Antrag Ratenzahlungen oder Stundungen. Das ist kein automatisches Recht, sondern eine Ermessensentscheidung – aber in begründeten Fällen wird meist zugestimmt.
Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen – So geht’s
Was ist eine Ratenzahlung beim Finanzamt?
Sie zahlen Ihre Steuerschuld in monatlichen Raten ab, statt alles auf einmal zu zahlen. Die Raten laufen meist über 6 bis 24 Monate.
Wichtig: Während der Ratenzahlung fallen Vollstreckungszinsen von 6 Prozent pro Jahr an.
Voraussetzungen für Ratenzahlung
Das Finanzamt prüft:
- Sind Sie wirklich nicht in der Lage, alles sofort zu zahlen?
- Sind die angebotenen Raten realistisch?
- Haben Sie in der Vergangenheit kooperiert?
Das Finanzamt gewährt eher Ratenzahlung, wenn:
- Sie proaktiv Kontakt aufnehmen
- Sie Ihre finanzielle Situation nachweisen
- Sie realistische Raten anbieten
- Sie bisher zuverlässig waren
Das Finanzamt lehnt eher ab, wenn:
- Sie bereits mehrfach Vereinbarungen gebrochen haben
- Sie unrealistische Raten vorschlagen
- Sie keine Nachweise liefern
- Sie vermögende Gegenstände besitzen, die Sie verwerten könnten
Musterantrag für Ratenzahlung beim Finanzamt
Hier ein Beispiel, wie Ihr Antrag aussehen könnte:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Steuernummer]
[Finanzamt Name]
[Adresse des Finanzamts]
[Datum]
Betreff: Antrag auf Ratenzahlung – Steuernummer [Ihre Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihren Steuerbescheid vom [Datum] mit einer Nachforderung in Höhe von [Betrag] Euro bin ich derzeit nicht in der Lage, diesen Betrag auf einmal zu begleichen.
Meine finanzielle Situation erlaubt mir leider nicht, die geforderte Summe fristgerecht zu zahlen. [Kurze Begründung: z.B. "Aufgrund eines Einkommensrückgangs / unerwarteter Kosten / etc."]
Ich bin jedoch sehr daran interessiert, meiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen und bitte daher um Gewährung einer Ratenzahlung.
Ich schlage folgende Regelung vor:
- Monatliche Rate: [Betrag] Euro
- Zahlungstermin: jeweils zum [z.B. 15.] eines Monats
- Erste Zahlung: [Datum]
- Laufzeit: [Anzahl] Monate
Als Nachweis meiner finanziellen Situation füge ich folgende Unterlagen bei:
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge
Ich bitte um eine positive Entscheidung und bedanke mich für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Anlagen:
- Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
- Gehaltsnachweise
- Kontoauszüge Was passiert nach dem Antrag?
Best Case: Das Finanzamt stimmt Ihrem Vorschlag zu und schickt Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Halten Sie die Raten dann pünktlich ein!
Verhandlung: Das Finanzamt fordert höhere Raten oder kürzere Laufzeit. Verhandeln Sie, aber bleiben Sie realistisch.
Ablehnung: In seltenen Fällen wird der Antrag abgelehnt. Dann können Sie Widerspruch einlegen oder eine Stundung beantragen.
Stundung von Steuerschulden – Die Alternative zur Ratenzahlung
Was ist eine Stundung?
Bei einer Stundung schiebt das Finanzamt die Fälligkeit der Zahlung hinaus – z.B. um 3 oder 6 Monate. Sie zahlen dann später, aber nicht in Raten, sondern auf einmal.
Wann ist Stundung sinnvoll?
- Sie haben derzeit kein Geld, aber in einigen Monaten (z.B. Bonuszahlung, Steuerrückerstattung)
- Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten (z.B. nach Jobverlust, aber neuer Job in Aussicht)
- Sie brauchen Zeit, um Geld zu organisieren
Beispiel: Sie schulden 4.000 Euro Steuern, haben aber in 3 Monaten eine Abfindung. Beantragen Sie Stundung bis dahin.
Antrag auf Stundung – Musterformulierung
Betreff: Antrag auf Stundung – Steuernummer [Ihre Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihren Steuerbescheid vom [Datum] mit einer Nachforderung in Höhe von [Betrag] Euro bitte ich um Stundung der Zahlung bis zum [Datum].
[Begründung: z.B. "Ich befinde mich derzeit in einer vorübergehenden finanziellen Notlage aufgrund eines Jobwechsels. Ab dem [Datum] erhalte ich wieder regelmäßiges Einkommen und kann dann die Forderung begleichen."]
Zum Nachweis füge ich [z.B. meinen neuen Arbeitsvertrag / Nachweis über erwartete Zahlung] bei.
Ich bitte um Stundung bis zum [Datum] und werde die Forderung dann vollständig begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name] Wichtig: Auch während der Stundung laufen Vollstreckungszinsen von 6 Prozent pro Jahr.
Wenn Sie die Raten nicht mehr zahlen können
Manchmal läuft es nicht wie geplant. Sie haben eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, können aber die Raten nicht mehr zahlen.
Was tun?
1. Sofort das Finanzamt informieren
Kontaktieren Sie das Finanzamt VOR Ausfall einer Rate. Erklären Sie die Situation und bitten Sie um:
- Aussetzung einer Rate
- Reduzierung der Raten
- Verlängerung der Laufzeit
Wichtig: Schweigen ist fatal. Wenn Sie einfach nicht zahlen, kündigt das Finanzamt die Vereinbarung und leitet Vollstreckung ein.
2. Neue Vereinbarung treffen
Oft ist das Finanzamt bereit, die Raten anzupassen, wenn Sie ehrlich kommunizieren.
Beispiel: Bisherige Rate: 200 Euro monatlich Neue Situation: Nur noch 120 Euro möglich Lösung: Rate auf 120 Euro reduzieren, Laufzeit entsprechend verlängern
3. Im Notfall: Privatinsolvenz prüfen
Wenn auch reduzierte Raten nicht mehr möglich sind und Sie hoffnungslos überschuldet sind, ist Privatinsolvenz eine Option. Normale Steuerschulden werden nach 3 Jahren mit der Restschuldbefreiung erlassen.
Ausnahme: Schulden aus vorsätzlicher Steuerhinterziehung werden auch bei Privatinsolvenz NICHT erlassen!
Vollstreckung durch das Finanzamt – Was passiert bei Nichtzahlung?
Wenn Sie nicht zahlen und nicht reagieren, läuft die Vollstreckungsmaschinerie an.
Ablauf der Vollstreckung
1. Mahnung Nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnt das Finanzamt. Säumniszuschläge fallen an (1 Prozent pro Monat).
2. Vollstreckungsbescheid Wenn Sie weiter nicht zahlen, erlässt das Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ist sofort vollstreckbar.
3. Kontopfändung Das Finanzamt kann ohne weiteres Ihr Konto pfänden. Der Bank wird eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt.
Wichtig: Wandeln Sie Ihr Konto sofort in ein P-Konto um! Nur so ist Ihr Existenzminimum geschützt.
4. Lohnpfändung Das Finanzamt informiert Ihren Arbeitgeber und pfändet Ihren Lohn direkt an der Quelle. Der pfändbare Betrag wird automatisch einbehalten.
5. Vermögenspfändung Wertvolle Gegenstände (Auto, Schmuck, Wertpapiere) können beschlagnahmt und versteigert werden.
6. Grundschuldbestellung Bei Immobilieneigentümern kann das Finanzamt eine Grundschuld eintragen lassen.
Wie Sie Vollstreckung stoppen
Sofort reagieren: Auch wenn die Vollstreckung schon läuft, können Sie sie stoppen:
- Ratenzahlungsantrag stellen
- Stundungsantrag stellen
- Teilzahlung leisten (zeigt guten Willen)
Vollstreckungsaufschub beantragen: In dringenden Fällen können Sie einen Vollstreckungsaufschub beantragen. Das gibt Ihnen Zeit, die Situation zu klären.
Steuerschulden bei Selbstständigen – Besondere Herausforderungen
Selbstständige und Freiberufler haben oft besonders hohe Steuerschulden, weil sie Steuern nachträglich zahlen müssen.
Steuervorauszahlungen anpassen
Wenn Ihr Einkommen gesunken ist, können Sie die vierteljährlichen Vorauszahlungen herabsetzen lassen.
Antrag: Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Finanzamt und begründen Sie, warum Ihr Einkommen niedriger ist als geplant.
Vorteil: Sie vermeiden neue Steuerschulden. Besser niedrigere Vorauszahlungen als hohe Schulden!
Umsatzsteuer-Schulden
Umsatzsteuer ist besonders heikel, weil Sie nicht Ihr eigenes Geld schulden, sondern Geld, das Sie für das Finanzamt eingezogen haben.
Tipp: Richten Sie ein separates Konto für Umsatzsteuer ein und überweisen Sie sofort nach jeder Rechnung den USt-Anteil dorthin. So vermeiden Sie, dass Sie das Geld ausgeben.
Insolvenz bei Steuerschulden
Für Selbstständige mit Steuerschulden gibt es zwei Wege:
- Regelinsolvenz (bei mehr als 20 Gläubigern oder Arbeitnehmern)
- Verbraucherinsolvenz (bei weniger als 20 Gläubigern, keine Arbeitnehmer)
Normale Steuerschulden werden nach der Restschuldbefreiung erlassen.
Steuerhinterziehung – Der Worst Case
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben (absichtlich falsche Angaben gemacht, Einnahmen verschwiegen), ist die Lage besonders ernst.
Strafrechtliche Folgen
Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- In schweren Fällen bis zu 10 Jahren Haft
- Verfahrenskosten
Selbstanzeige als Rettung
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben, können Sie straflos bleiben durch eine Selbstanzeige – aber nur, wenn:
- Sie die Tat vollständig offenlegen
- Alle hinterzogenen Steuern nachzahlen (inklusive Zinsen)
- Das Finanzamt die Tat noch nicht entdeckt hat
Wichtig: Selbstanzeigen sind komplex. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater oder Anwalt beraten.
Schulden aus Steuerhinterziehung werden nicht erlassen
Selbst bei Privatinsolvenz bleiben Schulden aus vorsätzlicher Steuerhinterziehung bestehen. Sie werden NICHT mit der Restschuldbefreiung erlassen.
Steuerschulden bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen
ALG II und Steuerschulden
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beziehen, können Sie normalerweise nichts zahlen. Das Finanzamt kann dann zwar vollstrecken, aber:
- Bürgergeld ist unpfändbar
- Sie haben kein pfändbares Einkommen
- Vollstreckung läuft leer
Lösung: Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Situation. Oft wird die Vollstreckung dann bis auf Weiteres eingestellt (nicht erlassen, nur ausgesetzt).
Steuerschulden und Privatinsolvenz
Wenn Sie dauerhaft kein pfändbares Einkommen haben und auch sonst hoffnungslos überschuldet sind, kann Privatinsolvenz die Lösung sein.
Vorteile:
- Nach 3 Jahren Restschuldbefreiung (normale Steuerschulden werden erlassen)
- Pfändungsschutz während des Verfahrens
- Neuanfang möglich
Ausnahme: Schulden aus Steuerhinterziehung bleiben bestehen!
Tipps zur Vermeidung von Steuerschulden
Besser als Schulden abbauen ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
1. Steuerrücklagen bilden
Für Selbstständige: Legen Sie von jedem Zahlungseingang mindestens 30-40 Prozent zurück für Steuern.
Für Angestellte: Wenn Sie Nebeneinkünfte haben, bilden Sie Rücklagen. Sonst kommt die böse Überraschung bei der Steuererklärung.
2. Vorauszahlungen rechtzeitig anpassen
Wenn Ihr Einkommen sinkt, lassen Sie die Steuervorauszahlungen sofort herabsetzen. So vermeiden Sie, dass Vorauszahlungen zu Schulden werden.
3. Steuererklärung nicht aufschieben
Je früher Sie Ihre Steuererklärung abgeben, desto früher wissen Sie, ob eine Nachzahlung kommt. Dann haben Sie mehr Zeit zum Reagieren.
4. Professionelle Hilfe nutzen
Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen. Die Kosten sind meist geringer als die Folgen von Fehlern.
Häufige Fehler bei Steuerschulden vermeiden
Fehler 1: Kopf in den Sand stecken
Steuerschulden ignorieren macht alles schlimmer. Säumniszuschläge, Zinsen und Vollstreckung folgen automatisch.
Besser: Sofort reagieren, Kontakt aufnehmen, Lösungen suchen.
Fehler 2: Unrealistische Raten anbieten
Wer Raten anbietet, die er nicht halten kann, verliert die Glaubwürdigkeit beim Finanzamt.
Besser: Nur anbieten, was Sie wirklich zahlen können. Lieber niedrige, aber verlässliche Raten.
Fehler 3: Vereinbarungen nicht einhalten
Wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung brechen, wird das Finanzamt künftig nicht mehr kulant sein.
Besser: Raten pünktlich zahlen. Bei Problemen sofort kommunizieren.
Fehler 4: Andere Schulden zuerst bedienen
Manche zahlen lieber Kreditkarten oder Versandhäuser und vernachlässigen das Finanzamt. Das ist ein Fehler – das Finanzamt ist der mächtigste Gläubiger.
Besser: Steuerschulden priorisieren. Sie haben sonst schnell eine Kontopfändung.
Fehler 5: Keine Unterlagen aufbewahren
Wenn Sie Ratenzahlungen vereinbart haben, bewahren Sie alle Zahlungsbelege auf. Bei Unklarheiten sind Sie sonst in Beweisnot.
Besser: Alles dokumentieren und archivieren.
Fazit: Steuerschulden sind kein Weltuntergang – aber Sie müssen handeln
Steuerschulden beim Finanzamt sind ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Verzweiflung. Das Wichtigste: Reagieren Sie sofort und kommunizieren Sie offen.
Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst:
✅ Nie schweigen – Melden Sie sich beim Finanzamt, bevor die Vollstreckung läuft
✅ Ratenzahlung beantragen – Das Finanzamt gewährt in begründeten Fällen Ratenzahlung
✅ Realistische Raten – Bieten Sie nur an, was Sie auch zahlen können
✅ P-Konto einrichten – Schützen Sie Ihr Existenzminimum vor Pfändung
✅ Professionelle Hilfe – Bei hohen Schulden: Schuldnerberatung oder Steuerberater einschalten
✅ Privatinsolvenz als Notlösung – Nach 3 Jahren werden normale Steuerschulden erlassen (außer bei Hinterziehung)
Ihre nächsten Schritte:
- Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit
- Erstellen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt und beantragen Sie Ratenzahlung oder Stundung
- Richten Sie ein P-Konto ein, falls Vollstreckung droht
- Bei Überforderung: Suchen Sie Schuldnerberatung oder Steuerberater auf
Steuerschulden lassen sich bewältigen – wenn Sie rechtzeitig und richtig handeln. Warten Sie nicht, bis das Finanzamt vollstreckt. Nehmen Sie die Sache jetzt in die Hand und finden Sie eine Lösung. Sie schaffen das!
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