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Privatinsolvenz beantragen – Ablauf, Voraussetzungen und Dauer 2025
Wenn Sie so überschuldet sind, dass Sie Ihre Schulden aus eigener Kraft nicht mehr zurückzahlen können, bietet die Privatinsolvenz einen rechtlichen Ausweg. Nach nur 3 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung und sind schuldenfrei – selbst wenn Sie nicht alle Schulden zurückzahlen konnten. Dieser Neustart gibt Ihnen die Chance auf ein Leben ohne die erdrückende Last der Schulden.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Privatinsolvenz wissen müssen: Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie der genaue Ablauf aussieht, was während der Wohlverhaltensphase auf Sie zukommt und wie Sie die Restschuldbefreiung erhalten.
Was ist Privatinsolvenz und für wen ist sie geeignet?
Die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für überschuldete Privatpersonen. Sie ermöglicht es Ihnen, nach einer festgelegten Zeit von 3 Jahren einen Schlussstrich unter Ihre Schulden zu ziehen – auch wenn Sie nicht alles zurückzahlen konnten.
Für wen ist Privatinsolvenz gedacht?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an:
Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit:
- Angestellte, Arbeiter, Rentner
- Arbeitslose und Geringverdiener
- Hausfrauen und Hausmänner
Ehemals Selbstständige mit überschaubaren Gläubigern:
- Wenn Sie weniger als 20 Gläubiger haben
- Wenn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen
Wichtig: Für Unternehmen und Selbstständige mit vielen Gläubigern gilt das Regelinsolvenzverfahren, nicht die Privatinsolvenz.
Wann sollten Sie Privatinsolvenz in Erwägung ziehen?
Die Privatinsolvenz ist der richtige Weg, wenn:
✅ Sie zahlungsunfähig sind: Sie können fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen ✅ Sie überschuldet sind: Ihre Schulden übersteigen Ihr gesamtes Vermögen ✅ Andere Wege gescheitert sind: Umschuldung, Ratenzahlungen oder Vergleiche sind nicht möglich ✅ Die Schuldenlast hoffnungslos ist: Selbst bei größten Anstrengungen würden Sie Jahrzehnte brauchen ✅ Bereits Pfändungen laufen: Gehaltspfändung, Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung drohen
Privatinsolvenz ist kein Versagen. Sie ist ein gesetzlich vorgesehener Weg, um Menschen eine zweite Chance zu geben. Nutzen Sie sie, wenn Sie sie brauchen.
Voraussetzungen für Privatinsolvenz – Das müssen Sie erfüllen
Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Zahlungsunfähigkeit bedeutet: Sie können Ihre fälligen Zahlungen nicht mehr leisten. Wenn Sie Rechnungen, Kredite oder Miete nicht bezahlen können, sind Sie zahlungsunfähig.
Überschuldung bedeutet: Ihre Schulden übersteigen Ihr gesamtes Vermögen. Wenn Sie alle Vermögenswerte (Auto, Möbel, Sparguthaben) verkaufen würden, könnten Sie Ihre Schulden trotzdem nicht tilgen.
Mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen muss vorliegen.
2. Außergerichtlicher Einigungsversuch (zwingend erforderlich)
Bevor Sie Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Dieser Versuch muss gescheitert sein.
So läuft der außergerichtliche Einigungsversuch ab:
- Sie wenden sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt
- Die Beratungsstelle erstellt einen Schuldenbereinigungsplan
- Dieser Plan wird allen Gläubigern vorgelegt (Vorschlag für Ratenzahlungen oder Teilerlasse)
- Alle Gläubiger müssen zustimmen – schon ein einziger Widerspruch lässt den Plan scheitern
- Bei Scheitern erhalten Sie eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für den Insolvenzantrag.
3. Keine vorsätzliche Insolvenzverschleppung
Sie dürfen Ihre Zahlungsunfähigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt oder verschleiert haben. Wer absichtlich Schulden macht, obwohl klar ist, dass er sie nie zurückzahlen kann, kann vom Verfahren ausgeschlossen werden.
4. Redlichkeit und Mitwirkungsbereitschaft
Sie müssen bereit sein, während der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten zu erfüllen (mehr dazu weiter unten). Dazu gehört vor allem, dass Sie pfändbares Einkommen abgeben und sich um angemessene Arbeit bemühen.
Privatinsolvenz beantragen – Der komplette Ablauf Schritt für Schritt
Die Privatinsolvenz durchläuft mehrere Phasen. Der gesamte Prozess dauert etwa 3 bis 4 Jahre – bei Anträgen ab Oktober 2020 nur noch 3 Jahre.
Phase 1: Vorbereitung und außergerichtlicher Einigungsversuch (3-6 Monate)
Schritt 1: Schuldnerberatung kontaktieren
Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Wie Sie kostenlose Schuldnerberatung finden und was Sie beim Erstgespräch erwartet, erfahren Sie in unserem detaillierten Ratgeber.
Anerkannte Beratungsstellen:
- Caritas
- Diakonie
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Verbraucherzentralen
- Kommunale Schuldnerberatung
Alternativ können Sie auch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt beauftragen (kostenpflichtig).
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:
- Liste aller Gläubiger mit Forderungshöhen
- Gehaltsnachweise, Kontoauszüge
- Vermögensübersicht (Auto, Sparguthaben, Wertgegenstände)
- Mietvertrag, Versicherungen
- Alle Schuldentitel, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide
- Nachweise über Ihre Einnahmen und Ausgaben
Schritt 3: Schuldenbereinigungsplan erstellen
Die Schuldnerberatung erstellt einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser kann vorsehen:
- Ratenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum
- Einmalzahlungen bei Teilerlass
- Nullplan (wenn Sie keinerlei pfändbares Einkommen haben)
Schritt 4: Plan an alle Gläubiger versenden
Die Beratungsstelle schickt den Plan an alle Gläubiger. Diese haben normalerweise 6 Wochen Zeit zu antworten.
Schritt 5: Ergebnis abwarten
Erfolg (selten): Alle Gläubiger stimmen zu – Sie einigen sich außergerichtlich und die Privatinsolvenz ist nicht nötig.
Scheitern (häufig): Mindestens ein Gläubiger lehnt ab oder antwortet nicht – Sie erhalten eine Bescheinigung über das Scheitern. Jetzt können Sie Privatinsolvenz beantragen.
Phase 2: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (1-3 Monate)
Schritt 6: Insolvenzantrag beim Gericht stellen
Mit der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch stellen Sie (bzw. Ihre Schuldnerberatung oder Ihr Anwalt) den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht.
Benötigte Unterlagen für den Antrag:
- Bescheinigung über gescheiterten Einigungsversuch
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Persönliche Angaben (Wohnsitz, Familienstand, Unterhaltspflichten)
Kosten des Verfahrens:
Gerichtskosten und Treuhändervergütung betragen etwa 1.500-2.500 Euro. Wenn Sie diese Kosten nicht zahlen können, werden sie gestundet – Sie zahlen sie später in Raten oder gar nicht, falls Sie mittellos bleiben.
Schritt 7: Gerichtlicher Einigungsversuch
Das Gericht lädt zu einem Schuldenbereinigungstermin ein. Hier wird ein letzter Versuch unternommen, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.
Erfolg: Einigung wird erzielt – das Verfahren endet hier.
Scheitern: Mindestens ein Gläubiger lehnt ab – das Insolvenzverfahren wird eröffnet.
Phase 3: Eröffnung des Insolvenzverfahrens (ca. 6 Monate)
Schritt 8: Verfahrenseröffnung durch das Gericht
Das Insolvenzgericht eröffnet offiziell das Insolvenzverfahren und bestellt einen Treuhänder (Insolvenzverwalter).
Ab diesem Zeitpunkt:
- Ihre Gläubiger dürfen Sie nicht mehr direkt kontaktieren oder pfänden
- Alle Forderungen werden zentral durch den Treuhänder verwaltet
- Ihr pfändbares Vermögen wird verwertet
- Sie müssen pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben
Schritt 9: Vermögensverwertung
Der Treuhänder ermittelt Ihr Vermögen und verwertet pfändbare Gegenstände:
Pfändbar sind:
- Sparguthaben (außer Pfändungsfreibetrag)
- Wertgegenstände (Schmuck, teure Uhren)
- Zweitfahrzeuge
- Vermietete Immobilien
- Luxusgüter
Unpfändbar sind:
- Hausrat und Kleidung (normale Gegenstände)
- Gegenstände für Berufsausübung
- Einfacher PKW (wenn beruflich notwendig)
- Hochzeitsring
- Existenzminimum auf dem Konto (P-Konto!)
Der Treuhänder verteilt den Erlös anteilig an die Gläubiger.
Schritt 10: Schlusstermin und Restschuldbefreiungsantrag
Nach etwa 6 Monaten wird das Verfahren abgeschlossen. Sie stellen beim Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung.
Das Gericht prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und gewährt (normalerweise) die Restschuldbefreiung – allerdings erst nach der Wohlverhaltensphase.
Phase 4: Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Schritt 11: Start der Wohlverhaltensphase
Jetzt beginnt die entscheidende Phase: die Wohlverhaltensphase. Sie dauert 3 Jahre (bei Anträgen ab Oktober 2020).
Ihre Pflichten während der Wohlverhaltensphase:
✅ Pfändbares Einkommen abgeben: Alles, was über den Pfändungsfreibetrag (2025: 1.491,75 Euro plus Erhöhungen) hinausgeht, geht an den Treuhänder
✅ Angemessene Erwerbstätigkeit ausüben: Sie müssen sich um Arbeit bemühen und angebotene zumutbare Jobs annehmen
✅ Wohnsitzänderungen melden: Jeder Umzug muss dem Gericht und Treuhänder mitgeteilt werden
✅ Keine neuen Schulden machen: Kredite, Ratenkäufe oder sonstige Schulden sind verboten
✅ Keine Gläubiger bevorzugen: Sie dürfen nicht heimlich einzelne Gläubiger bevorzugt bezahlen
✅ Auskunftspflichten erfüllen: Sie müssen auf Anfragen von Gericht und Treuhänder antworten
✅ Vermögenszuwächse melden: Erbschaften, Lottogewinne, Schenkungen müssen gemeldet werden (Hälfte geht an die Gläubiger)
Wichtig: Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden!
Phase 5: Restschuldbefreiung (nach 3 Jahren)
Schritt 12: Restschuldbefreiung erhalten
Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase prüft das Gericht, ob Sie alle Pflichten erfüllt haben.
Bei Erfolg: Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Alle Insolvenzforderungen werden erlassen – selbst wenn Sie nur einen kleinen Teil zurückgezahlt haben. Sie sind schuldenfrei!
Bei Verstoß gegen Wohlverhalten: Die Restschuldbefreiung wird versagt. Die Schulden bleiben bestehen.
Welche Schulden werden erlassen?
Die meisten Schulden werden vollständig erlassen:
- Kredite, Kreditkartenschulden
- Rechnungen, Forderungen von Versandhäusern
- Inkassoforderungen
- Mietschulden
- Alte Steuerschulden (nicht aus Steuerhinterziehung)
Welche Schulden werden NICHT erlassen?
Bestimmte Schulden bleiben auch nach Restschuldbefreiung bestehen:
- Bußgelder und Geldstrafen
- Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z.B. vorsätzliche Körperverletzung)
- Unterhaltsschulden
- Schulden aus Steuerhinterziehung
Leben während der Privatinsolvenz – Was ändert sich?
Ihr Einkommen und der Pfändungsfreibetrag
Während der Wohlverhaltensphase dürfen Sie arbeiten und Geld verdienen – das ist sogar erwünscht. Aber: Ihr pfändbares Einkommen geht an den Treuhänder.
Pfändungsfreibeträge 2025:
- Grundfreibetrag: 1.491,75 Euro
- Erhöhung für 1. unterhaltsberechtigte Person: +561,60 Euro
- Erhöhung für weitere Personen: je +312,55 Euro
Beispiel: Sie verdienen 2.200 Euro netto und haben ein Kind.
- Freibetrag: 1.491,75 + 561,60 = 2.053,35 Euro
- Sie behalten: 2.053,35 Euro
- An Treuhänder: 146,65 Euro
Wichtig: Richten Sie ein P-Konto ein! Nur so ist Ihr Freibetrag bei Kontopfändung automatisch geschützt.
Welche Einschränkungen gelten?
Sie dürfen:
- Normal arbeiten und Geld verdienen
- Ein Auto besitzen (wenn beruflich notwendig und nicht luxuriös)
- Urlaub machen (im Rahmen Ihres Budgets)
- Soziale Kontakte pflegen
- Ein normales Leben führen
Sie dürfen nicht:
- Neue Kredite aufnehmen
- Ratenkäufe tätigen
- Auf Pump leben
- Gläubiger heimlich bevorzugen
- Vermögenswerte verschenken oder verschleiern
Auswirkungen auf Familie und Partner
Privatinsolvenz ist höchstpersönlich. Das bedeutet:
- Ihr Partner ist nicht betroffen (außer bei gemeinsamen Schulden)
- Ihr Einkommen und Vermögen ist getrennt zu betrachten
- Gemeinsame Konten sollten Sie trennen
Aber: Wenn Ihr Partner für Ihre Schulden gebürgt hat, bleibt er weiterhin haftbar.
Schufa-Eintrag und Kreditwürdigkeit
Die Privatinsolvenz wird in der Schufa vermerkt. Dieser Eintrag bleibt:
- 3 Jahre ab Restschuldbefreiung
- Insgesamt also etwa 6-7 Jahre ab Insolvenzbeginn
Folgen des Schufa-Eintrags:
- Keine Kredite (außer spezielle Kredite trotz Schufa)
- Schwieriger bei Wohnungssuche
- Probleme bei Handyverträgen (Prepaid ist möglich)
- Eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten (Lastschrift oft nicht möglich)
Aber: Nach Restschuldbefreiung und Ablauf der Schufa-Frist können Sie wieder normal am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Wie viel zahle ich während der Privatinsolvenz zurück?
Kurze Antwort: Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Oft ist es überraschend wenig.
Nullplan: Wenn Sie keinerlei pfändbares Einkommen haben (z.B. nur Bürgergeld, Grundsicherung), zahlen Sie gar nichts zurück – und werden trotzdem nach 3 Jahren schuldenfrei.
Geringes Einkommen: Bei einem Einkommen knapp über dem Pfändungsfreibetrag zahlen Sie vielleicht nur 50-100 Euro monatlich. Bei 36 Monaten wären das 1.800-3.600 Euro – selbst bei 50.000 Euro Schulden.
Höheres Einkommen: Verdienen Sie deutlich über dem Freibetrag, können mehrere hundert Euro monatlich an den Treuhänder gehen. Aber: Nach 3 Jahren ist trotzdem alles weg.
Fazit: Die Privatinsolvenz ist keine Vollstreckung. Sie müssen nicht alles zurückzahlen. Das ist der Sinn der Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz verkürzen – Geht das?
Normalfall: 3 Jahre Wohlverhaltensphase (bei Anträgen ab Oktober 2020)
Früher: Vor 2020 dauerte die Privatinsolvenz 6 Jahre, verkürzbar auf 5 oder 3 Jahre bei Erfüllung bestimmter Quoten. Diese Regelung gilt für alte Verfahren (Anträge vor Oktober 2020) noch.
Heute: Die 3-Jahres-Frist ist Standard und kann nicht weiter verkürzt werden.
Wichtig: Wenn Sie vor Oktober 2020 Insolvenz angemeldet haben, laufen noch die alten Fristen (6 Jahre, eventuell verkürzbar). Für alle ab Oktober 2020 gilt die neue 3-Jahres-Regel.
Häufige Fehler bei Privatinsolvenz vermeiden
Fehler 1: Zu lange warten
Viele zögern die Privatinsolvenz jahrelang hinaus – aus Scham, Angst oder falscher Hoffnung. Das verlängert nur das Leiden.
Besser: Wenn Sie hoffnungslos überschuldet sind, nutzen Sie die Privatinsolvenz als Chance für einen Neuanfang.
Fehler 2: Nicht alle Gläubiger angeben
Wenn Sie Gläubiger verschweigen (z.B. private Schulden bei Freunden), können diese auch nach der Restschuldbefreiung weiter Ansprüche stellen.
Besser: Geben Sie wirklich alle Schulden an – auch peinliche oder private.
Fehler 3: Während der Wohlverhaltensphase neue Schulden machen
Neue Schulden können zum Verlust der Restschuldbefreiung führen. Ratenkäufe, Kredite oder Dispokredite sind tabu.
Besser: Leben Sie strikt innerhalb Ihrer Mittel. Keine Schulden!
Fehler 4: Nebeneinkünfte verschweigen
Schwarzarbeit, nicht gemeldete Nebenjobs oder verschwiegene Erbschaften gefährden die Restschuldbefreiung massiv.
Besser: Seien Sie absolut ehrlich. Melden Sie alles.
Fehler 5: Umzug nicht melden
Jeder Wohnortwechsel muss dem Gericht und Treuhänder gemeldet werden. Vergessen Sie das, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.
Besser: Melden Sie Umzüge sofort schriftlich.
Alternativen zur Privatinsolvenz – Wann lohnt sich der Weg?
Privatinsolvenz ist nicht immer die beste Lösung. Prüfen Sie Alternativen:
Umschuldung: Geeignet, wenn Sie noch Bonität haben und durch günstigere Zinsen Ihre Schulden in realistischer Zeit abbezahlen können.
Ratenzahlungsvereinbarungen: Wenn Gläubiger kooperativ sind und Sie ausreichend Einkommen haben, können Sie außergerichtlich Ratenpläne vereinbaren.
Vergleich mit Gläubigern: Manchmal akzeptieren Gläubiger einen Teilerlass bei Einmalzahlung (z.B. 50% sofort statt 100% in Raten).
Privatinsolvenz ist richtig, wenn:
- Ihre Schulden hoffnungslos hoch sind
- Sie kein pfändbares Einkommen haben
- Verhandlungen gescheitert sind
- Sie jahrzehntelang bräuchten, um die Schulden abzuzahlen
Privatinsolvenz und Selbstständigkeit
Kann ich während der Privatinsolvenz selbstständig sein?
Ja, grundsätzlich ist Selbstständigkeit erlaubt. Aber:
- Ihr Gewinn unterliegt der Pfändung
- Sie müssen regelmäßig Einnahmen-Überschuss-Rechnungen vorlegen
- Verluste dürfen Sie nicht auf Kosten der Gläubiger machen
Kann ich nach der Privatinsolvenz ein Unternehmen gründen?
Ja, nach der Restschuldbefreiung können Sie problemlos selbstständig werden. Der Schufa-Eintrag kann allerdings Schwierigkeiten bei der Finanzierung bereiten.
Nach der Restschuldbefreiung – Der Neuanfang
Glückwunsch, Sie haben es geschafft! Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase sind Sie schuldenfrei. Jetzt beginnt Ihr neues Leben.
Sofort nach Restschuldbefreiung:
- Schufa-Auszug anfordern und prüfen
- Alte Konten und Verträge bereinigen
- P-Konto in normales Konto zurückwandeln (wenn gewünscht)
Finanzielle Neuorientierung:
- Erstellen Sie einen realistischen Haushaltsplan
- Bauen Sie einen Notgroschen auf (3-6 Monatsgehälter)
- Lernen Sie den Umgang mit Geld (Bücher, Kurse, Apps)
- Vermeiden Sie Schulden wie die Pest
Langfristig:
- Schufa-Eintrag wird nach 3 Jahren gelöscht
- Bonität verbessert sich allmählich
- Sie können wieder Kredite bekommen (wenn nötig und sinnvoll)
- Sie können Vermögen aufbauen
Die Privatinsolvenz ist kein Makel fürs Leben – sie ist ein Werkzeug für einen Neustart.
Fazit: Privatinsolvenz ist eine Chance, kein Versagen
Die Privatinsolvenz gibt Ihnen nach 3 Jahren einen kompletten Neustart – unabhängig davon, wie viel Sie zurückzahlen konnten. Wenn Sie hoffnungslos überschuldet sind, ist sie oft der einzige realistische Weg zur Schuldenfreiheit.
Die wichtigsten Punkte nochmal:
✅ 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung (bei Anträgen ab Oktober 2020) ✅ Außergerichtlicher Einigungsversuch ist Pflicht (muss scheitern) ✅ Pfändbares Einkommen geht an Treuhänder, Existenzminimum bleibt geschützt ✅ Wohlverhalten ist entscheidend: Pflichten einhalten, sonst droht Versagung ✅ Nach 3 Jahren sind Sie schuldenfrei – selbst wenn Sie fast nichts zurückgezahlt haben
Nächste Schritte:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale)
- Sammeln Sie alle Unterlagen (Gläubigerliste, Einkommensnachweise, Vermögensübersicht)
- Starten Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch
- Richten Sie ein P-Konto ein (falls noch nicht geschehen)
- Bleiben Sie zuversichtlich – in 3 Jahren kann Ihr neues Leben beginnen
Privatinsolvenz ist kein Scheitern. Es ist die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für einen Neuanfang. Nutzen Sie sie, wenn Sie sie brauchen – und starten Sie in ein schuldenfreies Leben.
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