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Mit Gläubigern verhandeln – So vereinbaren Sie erfolgreich eine Ratenzahlung
Wenn die Schulden wachsen und Sie die Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist Schweigen die schlechteste Option. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Gläubiger unerbittlich sind und es keinen Verhandlungsspielraum gibt. Die Wahrheit: Die meisten Gläubiger sind durchaus gesprächsbereit – wenn Sie richtig vorgehen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie erfolgreich mit Gläubigern verhandeln, realistische Ratenzahlungen vereinbaren und sogar Zinsnachlässe oder Teilerlasse erreichen können. Sie lernen, welche Strategien funktionieren, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie Verhandlungen professionell führen.
Warum Gläubiger oft verhandlungsbereit sind
Bevor wir zu den Strategien kommen, ist es wichtig zu verstehen: Gläubiger sind keine Monster. Sie sind Unternehmen, die ihr Geld zurückhaben wollen – und dafür gehen sie oft Kompromisse ein.
Die Kosten der Vollstreckung
Ein Gläubiger, der Sie verklagt oder Zwangsvollstreckung betreibt, hat erhebliche Kosten:
- Gerichtsgebühren und Anwaltskosten
- Inkassogebühren
- Zeitaufwand und Verwaltungskosten
- Risiko, am Ende trotzdem nichts zu bekommen (wenn Sie zahlungsunfähig sind)
Ein Rechenbeispiel: Forderung: 2.000 Euro
- Gerichtskosten: 300 Euro
- Anwaltskosten: 400 Euro
- Inkasso: 200 Euro
- Zeitaufwand: unbezahlbar
- Ergebnis: Selbst wenn der Gläubiger gewinnt, hat er 900 Euro Kosten. Und wenn Sie nichts haben, war alles umsonst.
Für den Gläubiger ist es daher oft attraktiver:
- 1.500 Euro sofort oder in Raten zu akzeptieren
- Auf Zinsen und Nebenkosten zu verzichten
- Eine sichere Zahlung statt ein unsicheres Gerichtsverfahren
Wann Gläubiger besonders verhandlungsbereit sind
Sehr verhandlungsbereit:
- Kleine und mittelständische Unternehmen (denen jeder Euro fehlt)
- Bei älteren Forderungen (über 1 Jahr alt)
- Kurz vor Jahresende (Bilanzoptimierung)
- Bei realistischem Zahlungsvorschlag
Weniger verhandlungsbereit:
- Große Konzerne mit strikten Richtlinien
- Finanzämter und Behörden
- Bei sehr neuen Forderungen (unter 3 Monate)
- Wenn Sie bereits mehrfach Versprechen gebrochen haben
Die psychologische Komponente
Gläubiger wollen Sicherheit. Eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung, die realistisch ist und eingehalten wird, ist für sie wertvoller als eine vage Aussicht auf vollständige Rückzahlung in ferner Zukunft.
Versetzen Sie sich in die Lage des Gläubigers:
- Würden Sie lieber 50% sofort haben oder auf 100% warten, die vielleicht nie kommen?
- Würden Sie lieber sichere monatliche Raten oder teure Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang?
Vorbereitung: Bevor Sie mit Gläubigern verhandeln
Erfolgreiche Verhandlungen beginnen mit gründlicher Vorbereitung. Wenn Sie unvorbereitet anrufen, wirken Sie unglaubwürdig und haben wenig Verhandlungsmacht.
Schritt 1: Vollständige Übersicht erstellen
Machen Sie eine Liste aller Schulden:
Notieren Sie zu jedem Gläubiger:
- Name und Kontaktdaten
- Ursprüngliche Forderung
- Aktueller Betrag (mit Zinsen und Gebühren)
- Seit wann die Schuld besteht
- Aktueller Status (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung?)
- Bisherige Kommunikation
Diese Übersicht brauchen Sie für realistische Verhandlungen.
Schritt 2: Finanzielle Situation analysieren
Rechnen Sie ehrlich aus, wie viel Sie monatlich für Schuldentilgung aufbringen können.
Ihr Haushaltsplan:
Einnahmen:
- Nettoeinkommen
- Kindergeld
- Sonstige Einkünfte
- Summe Einnahmen: _ Euro
Fixe Ausgaben:
- Miete + Nebenkosten
- Strom, Gas, Wasser
- Telefon, Internet
- Versicherungen (Haftpflicht, Krankenversicherung)
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Lebensmittel (realistischer Betrag)
- Summe Fixkosten: _ Euro
Verfügbar für Schuldentilgung: Einnahmen minus Fixkosten = _ Euro
Wichtig: Seien Sie ehrlich und rechnen Sie nicht zu knapp. Sie müssen von dem Geld leben können. Eine Ratenzahlung, die Sie nicht durchhalten, bringt nichts.
Schritt 3: Prioritäten setzen
Nicht alle Schulden sind gleich wichtig. Setzen Sie Prioritäten:
Höchste Priorität (existenziell):
- Miete und Nebenkosten
- Strom und Heizung
- Krankenversicherung
Hohe Priorität:
- Steuerschulden (Finanzamt kann rigoros vollstrecken)
- Unterhaltsschulden
- Schulden mit hohen Zinsen
Mittlere Priorität:
- Kredite
- Versandhausschulden
- Handyverträge
Niedrige Priorität:
- Alte Forderungen ohne Mahnbescheid
- Sehr kleine Beträge
Diese Priorisierung hilft Ihnen zu entscheiden, mit wem Sie zuerst verhandeln und wem Sie welche Beträge anbieten.
Schritt 4: Realistische Angebote kalkulieren
Überlegen Sie sich für jeden Gläubiger, was Sie anbieten können:
Option A: Monatliche Ratenzahlung Verteilen Sie Ihr verfügbares Budget entsprechend der Prioritäten.
Beispiel: Verfügbar: 300 Euro monatlich Gläubiger A (hohe Priorität): 150 Euro Gläubiger B (mittlere Priorität): 100 Euro Gläubiger C (niedrige Priorität): 50 Euro
Option B: Einmalzahlung mit Teilerlass Wenn Sie eine größere Summe auftreiben können (z.B. Steuerrückerstattung, Hilfe von Familie), können Sie einen Vergleich anbieten.
Beispiel: Schuld: 3.000 Euro Angebot: 1.800 Euro sofort (= 60%), Rest wird erlassen
Option C: Kombination Kleine Einmalzahlung + Ratenzahlung
Beispiel: Schuld: 2.000 Euro Angebot: 400 Euro sofort + 12 Raten à 100 Euro = 1.600 Euro gesamt
Schritt 5: Unterlagen bereithalten
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente:
- Gehaltsnachweise (letzte 3 Monate)
- Kontoauszüge
- Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben
- Mahnungen und Forderungsschreiben
- Nachweise über besondere Belastungen (Krankheit, Arbeitslosigkeit)
Diese Unterlagen zeigen dem Gläubiger, dass Sie es ernst meinen und belegen Ihre finanzielle Situation.
Verhandlungsstrategie: Die 7 goldenen Regeln
Jetzt geht es ans Verhandeln. Mit diesen Strategien erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich.
Regel 1: Seien Sie proaktiv – melden Sie sich zuerst
Warten Sie nicht, bis der Gläubiger den nächsten Schritt macht. Nehmen Sie selbst Kontakt auf.
Warum das so wichtig ist:
- Sie zeigen Zahlungswilligkeit
- Sie behalten die Kontrolle
- Der Gläubiger nimmt Sie ernster
- Sie können eskalierenden Maßnahmen zuvorkommen
Wann kontaktieren:
- Nach der ersten Mahnung
- Sobald Sie wissen, dass Sie nicht zahlen können
- Vor Ablauf von Zahlungsfristen
- Bevor ein Mahnbescheid ergeht
Regel 2: Kommunizieren Sie respektvoll und sachlich
Emotionen haben in Verhandlungen nichts verloren. Bleiben Sie höflich, auch wenn der Gläubiger unfreundlich wird.
Gute Formulierungen:
- “Ich möchte die offene Forderung begleichen, kann aber derzeit nicht den vollen Betrag zahlen.”
- “Mir ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.”
- “Ich schlage folgende Ratenzahlung vor…”
Schlechte Formulierungen:
- “Ich zahle gar nichts!”
- “Das ist Wucher!”
- “Ich kann nicht zahlen, basta.”
Regel 3: Seien Sie ehrlich, aber strategisch
Ehrlichkeit ist wichtig – aber Sie müssen nicht alles erzählen.
Ehrlich sein bei:
- Ihrer finanziellen Situation (grob)
- Ihren Zahlungsmöglichkeiten
- Gründen für Zahlungsschwierigkeiten (falls relevant)
Nicht erzählen:
- Details Ihres Privatlebens
- Vermögenswerte, die nicht pfändbar sind
- Geplante Einmalzahlungen (bevor Sie verhandelt haben)
Beispiel: Nicht sagen: “Nächsten Monat bekomme ich 5.000 Euro Erbschaft.” Besser: “Ich könnte eventuell in 2-3 Monaten eine kleine Einmalzahlung leisten.”
Regel 4: Machen Sie konkrete, realistische Angebote
Vage Aussagen wie “Ich zahle irgendwann” bringen nichts. Machen Sie konkrete Vorschläge.
Gutes Angebot: “Ich biete Ihnen eine monatliche Rate von 75 Euro an, beginnend ab dem 15. nächsten Monats, über 24 Monate. Das ergibt eine Gesamtsumme von 1.800 Euro bei einer Forderung von 2.200 Euro. Im Gegenzug bitte ich um Verzicht auf weitere Zinsen und Mahnkosten.”
Schlechtes Angebot: “Ich könnte vielleicht so 50 Euro zahlen, mal sehen.”
Wichtig: Bieten Sie nur, was Sie auch halten können!
Regel 5: Verhandeln Sie schriftlich
Telefonische Absprachen sind schwer nachweisbar. Bestehen Sie auf schriftlichen Vereinbarungen.
Ablauf:
- Erstkontakt kann telefonisch sein (um Gesprächsbereitschaft zu prüfen)
- Ihr Angebot schicken Sie schriftlich (Brief oder E-Mail)
- Vereinbarung muss schriftlich bestätigt werden
- Bewahren Sie alle Schreiben auf
Regel 6: Nutzen Sie Verhandlungsmasse
Sie haben mehr Verhandlungsmasse, als Sie denken:
Was Sie anbieten können:
- Sofortige (Teil-)Zahlung gegen Teilerlass
- Schnellere Ratenzahlung gegen Zinsverzicht
- Einmalzahlung statt langwieriger Raten
- Pünktliche, verlässliche Zahlung (für Gläubiger wertvoll)
Was Sie fordern können:
- Verzicht auf Zinsen
- Verzicht auf Mahngebühren
- Verzicht auf Inkassokosten
- Teilerlass bei Einmalzahlung
- Löschung negativer Schufa-Einträge (nach vollständiger Zahlung)
Regel 7: Bleiben Sie geduldig und hartnäckig
Gläubiger lehnen oft das erste Angebot ab – das ist Verhandlungstaktik. Bleiben Sie dran.
Bei Ablehnung:
- Fragen Sie nach Gegenvorschlag
- Verbessern Sie Ihr Angebot leicht (wenn möglich)
- Betonen Sie, dass dies Ihre Obergrenze ist
- Weisen Sie auf Alternativen hin (z.B. Privatinsolvenz, bei der Gläubiger ggf. gar nichts bekommen)
Praktische Verhandlungsszenarien mit Beispielen
Jetzt wird es konkret. Hier sind häufige Situationen und wie Sie sie meistern.
Szenario 1: Ratenzahlung vereinbaren
Ausgangslage: Forderung: 1.500 Euro von einem Versandhaus Status: 3. Mahnung Ihre Möglichkeit: 60 Euro monatlich
Ihr Schreiben:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Gläubiger]
[Adresse]
[Datum]
Betreff: Ratenzahlungsvereinbarung – Forderung [Forderungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der oben genannten Forderung in Höhe von 1.500 Euro möchte ich mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation kann ich die Forderung nicht auf einmal begleichen. Ich bin jedoch gewillt und in der Lage, monatliche Raten zu zahlen.
Ich biete Ihnen folgende Regelung an:
- Monatliche Rate: 60 Euro
- Zahlungstermin: jeweils zum 15. eines Monats
- Erste Zahlung: [Datum]
- Laufzeit: 25 Monate
- Gesamtsumme: 1.500 Euro
Im Gegenzug bitte ich Sie, auf die Berechnung weiterer Verzugszinsen zu verzichten und keine weiteren Mahn- oder Inkassokosten zu erheben.
Ich bitte Sie um schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung. Sobald ich Ihre Zustimmung erhalte, werde ich die erste Rate überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Anlage: Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Typische Reaktionen:
Gläubiger stimmt zu: Perfekt! Halten Sie die Vereinbarung ein.
Gläubiger lehnt ab / fordert höhere Raten: Fragen Sie nach Gegenvorschlag. Wenn realistisch: akzeptieren. Wenn unrealistisch: bleiben Sie bei Ihrem Angebot und begründen Sie, warum mehr nicht möglich ist.
Gläubiger antwortet nicht: Warten Sie 2 Wochen, dann Erinnerung schicken. Nach insgesamt 4 Wochen ohne Reaktion: telefonisch nachfragen.
Szenario 2: Einmalzahlung mit Teilerlass verhandeln
Ausgangslage: Forderung: 3.000 Euro von einem Energieversorger Status: Mahnbescheid erhalten Ihre Möglichkeit: 1.800 Euro können Sie auftreiben (z.B. durch Steuerrückerstattung)
Ihr Schreiben:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Gläubiger]
[Adresse]
[Datum]
Betreff: Vergleichsangebot zur Schuldenregulierung – Forderung [Forderungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der oben genannten Forderung in Höhe von 3.000 Euro möchte ich Ihnen einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
Meine finanzielle Situation erlaubt es mir nicht, die volle Forderung zu begleichen. Ich bin jedoch in der Lage, eine Einmalzahlung zu leisten.
Ich biete Ihnen folgende Regelung an:
- Einmalzahlung: 1.800 Euro (= 60% der Forderung)
- Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer schriftlichen Zusage
- Im Gegenzug Verzicht auf die restlichen 1.200 Euro
Dieser Vergleich bietet Ihnen den Vorteil einer sofortigen, sicheren Zahlung ohne weitere Kosten für Mahnverfahren oder Vollstreckung. Für mich ist es die maximale Summe, die ich kurzfristig aufbringen kann.
Alternativ müsste ich Privatinsolvenz beantragen, bei der Sie voraussichtlich deutlich weniger oder gar nichts erhalten würden.
Ich bitte um Ihre schriftliche Zustimmung bis zum [Datum in 10 Tagen].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name] Verhandlungsspielraum:
Bei Einmalzahlungen sind oft 40-70% Vergleiche möglich:
- 70-80%: bei sehr neuen Forderungen
- 50-70%: bei Forderungen 1-2 Jahre alt
- 40-60%: bei alten Forderungen oder wenn Insolvenz droht
Szenario 3: Zinsverzicht verhandeln
Ausgangslage: Forderung: 2.000 Euro Hauptforderung + 400 Euro Zinsen und Gebühren = 2.400 Euro gesamt Status: Inkasso-Phase
Strategie: Akzeptieren Sie die Hauptforderung, aber bitten Sie um Verzicht auf Zinsen und Gebühren.
Ihr Schreiben:
Betreff: Ratenzahlung bei Verzicht auf Nebenforderungen – Forderung [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hauptforderung in Höhe von 2.000 Euro erkenne ich an und bin bereit, diese vollständig zu begleichen.
Allerdings sehe ich die zusätzlich geforderten Zinsen und Gebühren in Höhe von 400 Euro als unverhältnismäßig an.
Ich biete Ihnen folgende Regelung an:
- Zahlung der Hauptforderung: 2.000 Euro
- In monatlichen Raten à 100 Euro über 20 Monate
- Verzicht Ihrerseits auf die 400 Euro Zinsen und Gebühren
Diese Regelung ist für beide Seiten fair: Sie erhalten Ihre Hauptforderung vollständig zurück, und ich kann die Raten zuverlässig zahlen.
Ich bitte um Ihre schriftliche Bestätigung bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name] Erfolgsaussichten: Zinsverzicht ist oft leichter zu erreichen als Teilerlass, besonders wenn Sie die Hauptforderung anerkennen und realistische Raten anbieten.
Szenario 4: Zahlungsaufschub (Stundung) erwirken
Ausgangslage: Sie haben derzeit gar kein Geld (z.B. wegen Jobverlust), aber in 3 Monaten wieder (neuer Job gefunden)
Ihr Schreiben:
Betreff: Antrag auf Stundung – Forderung [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer unvorhergesehenen finanziellen Notlage (Arbeitsplatzverlust) bin ich derzeit nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen.
Ich habe jedoch ab dem [Datum] einen neuen Arbeitsvertrag und werde dann wieder zahlungsfähig sein.
Ich bitte Sie daher um Stundung der Forderung bis zum [Datum in 3 Monaten]. Ab diesem Zeitpunkt werde ich die Schuld in monatlichen Raten à [Betrag] Euro begleichen.
Als Nachweis füge ich meinen neuen Arbeitsvertrag bei.
Ich bitte um Ihr Verständnis für meine vorübergehende Situation und um schriftliche Bestätigung der Stundung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Anlage: Arbeitsvertrag Wichtig: Stundung funktioniert nur, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Zahlungsschwierigkeit vorübergehend ist.
Häufige Verhandlungsfehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu spät reagieren
Viele warten, bis der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid kommt. Je später Sie reagieren, desto härter die Position des Gläubigers.
Besser: Nach der ersten oder zweiten Mahnung aktiv werden.
Fehler 2: Unrealistische Angebote machen
Angebote, die Sie nicht halten können, schaden Ihrer Glaubwürdigkeit und verschlechtern Ihre Verhandlungsposition.
Besser: Nur anbieten, was Sie 100% sicher zahlen können. Lieber kleine, dafür verlässliche Raten.
Fehler 3: Mündliche Vereinbarungen akzeptieren
Telefonische Zusagen sind schwer nachweisbar. Ohne schriftliche Vereinbarung stehen Sie im Zweifel rechtlos da.
Besser: Immer schriftlich bestätigen lassen.
Fehler 4: Alle Gläubiger gleich behandeln
Wenn Sie mehrere Gläubiger haben, können Sie nicht allen dasselbe anbieten. Priorisieren Sie.
Besser: Existenzielle Schulden (Miete, Strom) zuerst. Dann nach Dringlichkeit und Höhe verteilen.
Fehler 5: Sich unter Druck setzen lassen
Manche Gläubiger oder Inkassofirmen versuchen, Sie unter Druck zu setzen (“Jetzt sofort zahlen, sonst…”).
Besser: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nehmen Sie sich Bedenkzeit. Vereinbarungen, die unter Druck entstehen, halten nicht.
Fehler 6: Vereinbarungen nicht einhalten
Die schlimmste Sünde: Eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und dann nicht zahlen.
Folgen:
- Gläubiger wird nie wieder mit Ihnen verhandeln
- Sofortige Kündigung der Vereinbarung
- Vollstreckungsmaßnahmen werden eingeleitet
- Ihre Glaubwürdigkeit ist zerstört
Besser: Wenn Sie eine Rate wirklich nicht zahlen können, kontaktieren Sie den Gläubiger VOR dem Zahlungstermin und bitten Sie um Aufschub.
Wenn Verhandlungen scheitern – Plan B
Nicht immer klappt es. Manche Gläubiger sind stur, manche Forderungen zu hoch. Was dann?
Option 1: Schuldnerberatung einschalten
Kostenlose Schuldnerberatungsstellen wie Caritas, Diakonie, AWO und Verbraucherzentralen können professionell für Sie verhandeln. Sie haben:
- Erfahrung mit tausenden ähnlichen Fällen
- Glaubwürdigkeit beim Gläubiger
- Rechtliches Know-how
- Zugang zu außergerichtlichen Einigungsverfahren
Gläubiger nehmen Schuldnerberatungsstellen oft ernster als Privatpersonen und sind eher zu Kompromissen bereit.
Option 2: Anwalt konsultieren
Bei sehr hohen Forderungen oder rechtlich komplexen Fällen kann ein Fachanwalt für Insolvenzrecht helfen. Kosten sind oft durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abgedeckt.
Option 3: Privatinsolvenz in Betracht ziehen
Wenn Verhandlungen mit allen Gläubigern scheitern und Ihre Schulden hoffnungslos sind, ist Privatinsolvenz eine Lösung. Nach 3 Jahren sind Sie schuldenfrei.
Option 4: Gerichtliches Mahnverfahren abwarten
Wenn ein Gläubiger nicht verhandeln will, können Sie abwarten, bis er ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Beim Gerichtstermin zur Schuldenbereinigung wird oft nochmal verhandelt.
Risiko: Gerichtskosten und Anwaltskosten kommen zur Forderung hinzu.
Verhandlung bei Inkassofirmen – Besonderheiten
Inkassounternehmen sind keine Gläubiger, sondern im Auftrag oder Eigentum der Forderung tätig. Verhandlungen laufen etwas anders:
Inkasso im Auftrag
Wenn das Inkasso nur im Auftrag des Gläubigers handelt, hat es begrenzten Verhandlungsspielraum. Oft muss der ursprüngliche Gläubiger zustimmen.
Strategie: Fragen Sie, ob Sie direkt mit dem Auftraggeber verhandeln können.
Inkasso mit abgetretener Forderung
Wenn das Inkasso die Forderung gekauft hat (Forderungsabtretung), ist es der neue Gläubiger. Hier ist oft mehr Verhandlungsspielraum, weil Inkassofirmen die Forderung meist unter Wert gekauft haben.
Beispiel: Ursprüngliche Forderung: 2.000 Euro Inkasso hat sie für 400 Euro gekauft Inkasso fordert aber 2.500 Euro (mit Gebühren)
Sie können hier oft auf 800-1.000 Euro (50% der Forderung) runterverhandeln – Inkasso macht immer noch Gewinn.
Inkassogebühren anfechten
Inkassofirmen verlangen oft überhöhte Gebühren. Diese sind häufig nicht berechtigt.
Was Sie tun können:
- Fordern Sie Aufschlüsselung der Kosten
- Prüfen Sie, ob Gebühren angemessen sind (meist nur 15-30 Euro rechtens)
- Bestreiten Sie überhöhte Kosten schriftlich
- Bieten Sie Zahlung ohne Inkassokosten an
Verhandlungen mit besonderen Gläubigern
Finanzamt
Das Finanzamt ist oft wenig kompromissbereit, aber Ratenzahlungen sind möglich.
Vorgehen:
- Stellen Sie formlosen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung
- Legen Sie Einkommensnachweise bei
- Finanzamt prüft Ihre Bedürftigkeit
- Zinsen laufen meist weiter (6% p.a.)
Wichtig: Finanzamt kann rigoros vollstrecken. Nehmen Sie Steuerschulden sehr ernst.
Krankenkasse
Krankenkassenbeiträge sind nicht verhandelbar in der Höhe, aber Ratenzahlung ist oft möglich.
Wichtig: Ohne Krankenversicherung drohen hohe Beitragsschulden. Klären Sie die Situation so schnell wie möglich.
Vermieter
Bei Mietschulden droht Kündigung und Räumung. Hier ist schnelles Handeln gefragt.
Strategie:
- Sofort persönliches Gespräch suchen
- Ratenzahlung anbieten (Rückstände + laufende Miete)
- Ggf. Mietschuldenübernahme beim Jobcenter beantragen
- Lassen Sie es nicht zur Räumungsklage kommen
Energieversorger
Strom- und Gasversorger können nach Mahnung sperren. Das ist existenzbedrohend.
Vorgehen:
- Ratenzahlung vereinbaren (oft über 6-12 Monate möglich)
- Ggf. Übernahme durch Jobcenter beantragen (bei ALG II)
- Sperre unbedingt vermeiden (Entsperrung kostet zusätzlich)
Musterformulierungen für verschiedene Situationen
Erstanschreiben bei Zahlungsschwierigkeiten
Betreff: Forderung [Nummer] – Bitte um Gespräch
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der oben genannten Forderung in Höhe von [Betrag] Euro möchte ich Sie darüber informieren, dass ich derzeit nicht in der Lage bin, die Forderung fristgerecht zu begleichen.
[Kurze Begründung: z.B. "Aufgrund einer unerwarteten Krankheit / Arbeitsplatzverlust / ..."]
Ich bin jedoch sehr daran interessiert, eine Lösung zu finden und die Schuld zu begleichen. Ich bitte Sie daher um ein Gespräch, um eine Ratenzahlung oder eine andere Regelung zu vereinbaren.
Bitte teilen Sie mir mit, wann und wie ich Sie erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name] Reaktion auf Ablehnung Ihres Angebots
Betreff: Ihre Ablehnung vom [Datum] – Ratenzahlungsangebot Forderung [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom [Datum]. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mein Angebot über [Betrag] Euro monatlich abgelehnt haben.
Ich möchte nochmals betonen, dass dies die maximale Summe ist, die ich aufgrund meiner finanziellen Situation aufbringen kann. Eine höhere Rate ist mir schlicht nicht möglich, wie die beigefügte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung zeigt.
Ich bitte Sie, Ihr Angebot nochmals zu überdenken. Die Alternative wäre für mich, Privatinsolvenz zu beantragen. In diesem Fall würden Sie voraussichtlich deutlich weniger oder gar nichts erhalten.
Sollten Sie an einem Vergleich interessiert sein, bitte ich um Ihren Gegenvorschlag bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Anlage: Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Bitte um Aussetzung einer Rate
Betreff: Ratenzahlungsvereinbarung [Nummer] – Bitte um Aussetzung der Rate im [Monat]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß unserer Vereinbarung vom [Datum] zahle ich monatlich [Betrag] Euro an Sie.
Leider bin ich im [Monat] aufgrund [kurze Begründung: z.B. "einer unerwarteten Autoreparatur / einer Krankheit"] nicht in der Lage, die Rate fristgerecht zu zahlen.
Ich bitte Sie daher um Aussetzung der Rate für [Monat]. Die folgende Rate im [nächster Monat] werde ich wie vereinbart zahlen. Die ausgefallene Rate werde ich am Ende der Laufzeit nachholen.
Ich bedauere diese Verzögerung sehr und danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name] Rechtliche Aspekte und Ihre Rechte
Verjährung von Forderungen
Die meisten Forderungen verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Beispiel: Rechnung vom Mai 2021 → Verjährung beginnt 31.12.2021 → verjährt am 31.12.2024
Wichtig:
- Verjährung wird unterbrochen durch Mahnbescheid, Klage oder Anerkennung der Schuld
- Anerkennung der Schuld (auch mündlich!) lässt die Verjährung neu beginnen
- Nach Verjährung können Sie Zahlung verweigern (Einrede der Verjährung)
Vorsicht: Wenn Sie eine verjährte Schuld anerkennen oder sogar bezahlen, beginnt die Verjährung neu. Prüfen Sie vorher, ob die Forderung verjährt ist.
Schriftliche Verträge sind bindend
Eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung ist ein bindender Vertrag. Beide Seiten müssen sich daran halten.
Das bedeutet:
- Gläubiger darf nicht plötzlich mehr fordern
- Sie müssen die vereinbarten Raten zahlen
- Bei Nichteinhaltung kann der Vertrag gekündigt werden
Unzulässige Forderungen
Nicht alles, was gefordert wird, ist rechtens:
Oft überhöht oder unzulässig:
- Inkassogebühren (meist nur 15-30 Euro berechtigt)
- Bearbeitungsgebühren bei Krediten (seit 2014 verboten)
- Mahngebühren über 5-10 Euro
- Verzugszinsen über 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz
Was Sie tun können: Fordern Sie Aufschlüsselung und rechtliche Begründung für Nebenkosten. Bestreiten Sie überhöhte Forderungen schriftlich.
Psychologie der Verhandlung – Tipps von Profis
Tipp 1: Das Prinzip der Reziprozität nutzen
Menschen fühlen sich verpflichtet, Zugeständnisse zu erwidern.
Anwendung: Machen Sie ein erstes, kleines Zugeständnis (z.B. “Ich bin bereit, sofort eine kleine Anzahlung zu leisten”). Der Gläubiger fühlt sich eher geneigt, Ihnen ebenfalls entgegenzukommen (z.B. Zinsverzicht).
Tipp 2: Alternativen aufzeigen (BATNA)
BATNA = Best Alternative To a Negotiated Agreement (beste Alternative zur Verhandlung)
Anwendung: Zeigen Sie dem Gläubiger subtil die Alternative auf: “Sollten wir keine Einigung finden, müsste ich Privatinsolvenz beantragen. Dann würden Sie über 3 Jahre verteilt voraussichtlich nur [geringer Betrag] erhalten.”
Das macht Ihr Angebot attraktiver.
Tipp 3: Anker setzen
Der erste genannte Betrag beeinflusst die Verhandlung.
Anwendung: Wenn Sie einen Vergleich anbieten, nennen Sie zuerst eine niedrigere Summe. Der Gläubiger wird von diesem Anker ausgehen und Ihnen entgegenkommen – auch wenn er mehr fordert.
Beispiel: Forderung 3.000 Euro. Sie bieten zuerst 1.500 Euro (50%). Gläubiger sagt nein und fordert 2.500 Euro. Sie einigen sich auf 2.000 Euro. Hätten Sie zuerst 2.000 Euro geboten, hätte der Gläubiger vielleicht 2.800 Euro gefordert.
Tipp 4: Win-Win-Formulierungen verwenden
Zeigen Sie dem Gläubiger, dass beide Seiten profitieren.
Formulierungen:
- “Diese Lösung ist für beide Seiten vorteilhaft, weil…”
- “Sie profitieren von einer sofortigen, sicheren Zahlung ohne weitere Kosten.”
- “Für uns beide ist es besser, eine schnelle Einigung zu finden, als ein langwieriges Gerichtsverfahren.”
Tipp 5: Schweigen als Waffe
Nach einem Angebot: Schweigen Sie. Lassen Sie den Gläubiger reagieren. Wer zuerst spricht, verliert oft.
Erfolgsgeschichten: So haben es andere geschafft
Fall 1: Teilerlass bei Einmalzahlung
Ausgangslage: Anna, 34, schuldete einem Versandhaus 4.500 Euro. Mahnbescheid war bereits ergangen.
Verhandlung: Anna hatte eine Steuerrückerstattung von 2.500 Euro erhalten. Sie bot dem Versandhaus 2.500 Euro sofort (ca. 55%) an, Rest Erlass.
Ergebnis: Versandhaus akzeptierte. Anna zahlte 2.500 Euro, Restschuld von 2.000 Euro wurde erlassen. Ersparnis: 2.000 Euro + keine Gerichtskosten.
Fall 2: Zinsverzicht bei langfristiger Ratenzahlung
Ausgangslage: Markus, 42, schuldete einer Bank 8.000 Euro Kreditschulden + 1.200 Euro Zinsen. Er konnte nur 150 Euro monatlich zahlen.
Verhandlung: Markus erkannte die 8.000 Euro Hauptforderung an, bat aber um Verzicht auf die 1.200 Euro Zinsen. Im Gegenzug bot er zuverlässige Ratenzahlung über 54 Monate.
Ergebnis: Bank akzeptierte. Markus zahlte 54 x 150 Euro = 8.100 Euro (geringfügig mehr wegen letzter Rate), statt 9.200 Euro. Ersparnis: 1.100 Euro.
Fall 3: Mehrere Gläubiger gleichzeitig verhandeln
Ausgangslage: Sandra, 29, hatte 5 Gläubiger mit insgesamt 12.000 Euro Schulden. Sie konnte 300 Euro monatlich aufbringen.
Verhandlung: Mit Hilfe einer Schuldnerberatung erstellte Sandra einen Verteilungsplan:
- Gläubiger A (existenziell): 120 Euro
- Gläubiger B (hohe Zinsen): 80 Euro
- Gläubiger C: 50 Euro
- Gläubiger D: 30 Euro
- Gläubiger E: 20 Euro
Sie schickte allen einen Brief mit der Erklärung ihrer Situation und dem Angebot.
Ergebnis: 4 von 5 Gläubigern akzeptierten. Der 5. Gläubiger (kleinste Forderung) wartete zunächst ab, akzeptierte aber nach 2 Monaten auch, als Sandra die erste Rate pünktlich zahlte.
Checkliste: Verhandlungen erfolgreich führen
✅ Vor der Verhandlung:
- Vollständige Übersicht aller Schulden erstellt
- Haushaltsbuch geführt, verfügbares Budget ermittelt
- Prioritäten gesetzt (welche Schulden zuerst)
- Realistische Angebote kalkuliert
- Alle Unterlagen zusammengestellt
✅ Während der Verhandlung:
- Proaktiv Kontakt aufgenommen
- Höflich und sachlich kommuniziert
- Konkrete Angebote gemacht
- Schriftliche Kommunikation bevorzugt
- Nicht unter Druck setzen lassen
✅ Nach der Einigung:
- Schriftliche Vereinbarung erhalten und aufbewahrt
- Dauerauftrag für Raten eingerichtet
- Erste Rate pünktlich gezahlt
- Belege aller Zahlungen aufbewahrt
- Bei Problemen sofort kommuniziert
✅ Bei Ablehnung:
- Nach Gegenvorschlag gefragt
- Schuldnerberatung kontaktiert
- Alternative Wege geprüft (Privatinsolvenz)
- Geduldig geblieben, nochmal verhandelt
Fazit: Verhandeln ist möglich – und lohnt sich
Viele Menschen glauben, sie seien Gläubigern hilflos ausgeliefert. Das Gegenteil ist der Fall: In den meisten Fällen können Sie erfolgreich verhandeln – wenn Sie es richtig anpacken.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
✅ Gläubiger sind oft verhandlungsbereit – denn sie wollen ihr Geld zurück, und Verhandlung ist meist günstiger als Vollstreckung
✅ Vorbereitung ist der Schlüssel – wer seine Zahlen kennt und realistische Angebote macht, wird ernst genommen
✅ Schriftlichkeit schützt – mündliche Versprechen sind wertlos, bestehen Sie auf schriftlichen Vereinbarungen
✅ Frühes Handeln zahlt sich aus – je früher Sie verhandeln, desto größer Ihr Spielraum
✅ Teilerlasse sind möglich – besonders bei Einmalzahlungen akzeptieren viele Gläubiger 50-70% der Forderung
✅ Ratenzahlungen sind Standard – fast jeder Gläubiger lässt mit sich reden, wenn Sie realistische Raten anbieten
✅ Professionelle Hilfe nutzen – Schuldnerberatungen sind kostenlos und verbessern Ihre Verhandlungsposition
Ihre nächsten Schritte:
- Erstellen Sie heute noch Ihre vollständige Schuldenliste und Ihren Haushaltsplan
- Priorisieren Sie Ihre Gläubiger nach Dringlichkeit
- Kalkulieren Sie realistische Ratenangebote
- Schreiben Sie den ersten Brief an Ihren wichtigsten Gläubiger
- Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung
Der Weg aus den Schulden beginnt mit einem Gespräch. Nehmen Sie Ihren Mut zusammen, gehen Sie aktiv auf Ihre Gläubiger zu und verhandeln Sie. Die meisten werden kooperativer sein, als Sie denken.
Sie sind nicht allein, und es gibt immer eine Lösung. Starten Sie jetzt – Ihre Schuldenfreiheit ist näher, als Sie glauben.
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Erfahren Sie, wie Sie eine drohende Pfändung stoppen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um sich vor Zwangsvollstreckung zu schützen.